Bereits vor Ihrem Inkrafttreten hat die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) viel mediale Aufmerksamkeit erhalten. Seit dem 22.11.2022 gilt sie nun, die erste umfassende Änderung des tierärztlichen Leistungsverzeichnisses seit 1999. Ziel der Überarbeitung war es, den Tierärzten zu ermöglichen, ihre Arbeit kostendeckend abrechnen zu können und dem Fortschritt in der Tiermedizin in Form von modernen Behandlungsmethoden und Diagnostika, die in der alten Gebührenordnung nicht aufgeführt waren, Rechnung zu tragen. Doch was bedeutet diese Änderung für die Tierbesitzer?
Es ist wahr, in der neuen Gebührenordnung wurden die Preise nahezu aller tierärztlichen Leistungen angehoben. Grundsätzlich ist es Tierärzten möglich, ihre Leistungen zwischen dem einfachen und dem dreifachen Gebührensatz abzurechnen (eine Ausnahme hierfür ist der tierärztliche Notdienst). Der einfache Satz darf dabei im Regelfall nicht unterschritten und der dreifache Satz nicht überschritten werden. Entsprechend habe auch ich die Preise für chiropraktische Behandlungen in meiner Praxis an die neue Gebührenordnung angepasst.
Neu in der GOT ist eine Gebühr für Hausbesuche in Höhe von 42,- € (inkl. USt.), die unabhängig von der zu behandelnden Tierart (außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren) zu erheben ist. Diese Gebühr ist NICHT optional und kann NICHT zwischen Tierhaltern aufgeteilt werden, wenn mehrere Tiere an einem Standort behandelt werden.
Auch wenn die Erhöhung der Gebühren durch die derzeitig hohe Inflation für Sie als Tierbesitzer besonders spürbar ist, so ist sie doch auch gerade aus diesem Grund für die Tierärzteschaft wichtig, um die Versorgung Ihrer Tiere weiterhin gewährleisten zu können. In diesem Sinne freue ich mich weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit!
Informationen der Bundestierärztekammer zur neuen GOT finden Sie hier: